Ein Jugendlohn ersetzt ab etwa 12 Jahren das klassische Sackgeld: Dein Kind bekommt einen festen Monatsbetrag und bezahlt damit selbst Kleider, Coiffeur oder Handy. Für Familien im Thurgau, in St. Gallen und in den beiden Appenzell kommt ab 15 eine zweite Frage dazu – was mit der Ausbildungszulage und dem ersten Lehrlingslohn passiert. Die Budgetberatung Schweiz empfiehlt seit Januar 2025 für Jugendliche CHF 50 bis 110 Sackgeld pro Monat, je nach Alter.
- Sackgeld-Empfehlung Budgetberatung Schweiz (2025): 7. Klasse CHF 50, 8. Klasse CHF 60, 9. Klasse CHF 70 pro Monat
- Ab 15 Jahren: CHF 80 bis 110 pro Monat, in Schritten von CHF 10 pro Jahr
- Formel: Jahreskosten der übertragenen Posten + bisheriges Sackgeld, geteilt durch 12
- Ausbildungszulage 2026 pro Monat: Thurgau und Ausserrhoden CHF 280, St. Gallen und Innerrhoden CHF 298
- Kostenlose Budgetberatung für Thurgauer Jugendliche: Caritas Thurgau, 071 626 11 86
Stand: 4. Oktober 2026
💰 Was ist ein Jugendlohn – und wie unterscheidet er sich vom Sackgeld?
Beim Sackgeld bekommt dein Kind Geld für Wünsche: Glace, Kino, ein Comic. Beim erweiterten Modell übernimmt es zusätzlich echte Ausgaben, die bisher du bezahlt hast – typischerweise Kleider, Schuhe, Coiffeur und Handy. Der Betrag ist deshalb höher, und dein Kind muss einteilen. Wer im März die teuren Turnschuhe kauft, hat im April weniger für den Ausgang.
Die Idee stammt aus der Schweiz. Entwickelt hat das Modell in den 1970er-Jahren der Psychologe und Familientherapeut Urs Abt, wie die Hochschule Luzern festhält. Die HSLU hat 2018 zusammen mit der Fachhochschule Nordwestschweiz rund 1’000 Familien befragt, die einen Jugendlohn zahlen. Das Ergebnis: Die Jugendlichen gingen bewusster mit Geld um, kannten die Preise besser, und in den Familien gab es weniger Streit ums Geld.
Auch Pro Juventute nennt den Jugendlohn ab 12 Jahren als Alternative zum Taschengeld. Wichtig ist der Stiftung: Der Betrag muss ins Familienbudget passen. Fehler gehören zum Lernen dazu.
📊 Wie viel Jugendlohn ab welchem Alter?
Eine offizielle Tabelle dafür gibt es nicht, weil jede Familie andere Posten überträgt. Als Basis dient die Sackgeld-Empfehlung der Budgetberatung Schweiz vom Januar 2025: CHF 50 bis 70 pro Monat in der Oberstufe, ab 15 Jahren CHF 80 bis 110. Darauf rechnest du die Kosten, die dein Kind neu selbst bezahlt.
Die Budgetberatung hat damit Anfang 2025 die alte Faustregel «ein Franken pro Woche und Schuljahr» abgelöst, die seit den 1980er-Jahren galt. In den Sackgeld-Beträgen für Jugendliche steckt laut swissinfo (Bericht vom 29.01.2025) bereits ein Anteil von CHF 10 bis 30 für feste Ausgaben wie Handy, Kleider oder ÖV.
| Alter / Klasse | Sackgeld-Empfehlung pro Monat | Mit übertragenen Posten |
|---|---|---|
| 7. Klasse (ca. 12 J.) | CHF 50 | Sackgeld + übertragene Posten |
| 8. Klasse (ca. 13 J.) | CHF 60 | Sackgeld + übertragene Posten |
| 9. Klasse (ca. 14 J.) | CHF 70 | Sackgeld + übertragene Posten |
| 15 Jahre | CHF 80 | dazu oft ÖV, Hobbys, Schulmaterial |
| 16 Jahre | CHF 90 | ab Lehrbeginn: eigenen Lohn einbeziehen |
| 17 Jahre | CHF 100 | ab Lehrbeginn: eigenen Lohn einbeziehen |
| 18 Jahre | CHF 110 | ab Lehrbeginn: eigenen Lohn einbeziehen |
Quelle Sackgeld-Spalte: Budgetberatung Schweiz, Empfehlungen vom Januar 2025 (gemeldet von swissinfo und watson am 29.01.2025). Die rechte Spalte ist keine Empfehlung, sondern zeigt den Aufbau.
Zur Einordnung: In einer Befragung der PostFinance bekamen 14-Jährige im Schnitt rund CHF 40 und 16-Jährige rund CHF 90 pro Monat – also weniger als empfohlen. Familien mit dem Modell zahlten in der Hochschul-Befragung dagegen CHF 100 bis 300, weil darin eben auch Kleider und Handy stecken. Die beiden Zahlen messen also verschiedene Dinge.
🧮 Jugendlohn berechnen: in drei Schritten
Du berechnest den Betrag aus deinen eigenen Ausgaben: Posten festlegen, Jahreskosten zusammenzählen, das bisherige Sackgeld dazurechnen und durch 12 teilen. So beschreibt es der gleichnamige Verein auf jugendlohn.ch. Der Betrag soll dem entsprechen, was du bisher für dein Kind ausgegeben hast.
Posten festlegen
Lege fest, welche Ausgaben dein Kind übernimmt. Für den Anfang reichen zwei oder drei Bereiche, etwa Kleider, Coiffeur und Handy-Prepaid. Weitere kommen später dazu.
Echte Kosten aufschreiben
PostFinance rät, die tatsächlichen Ausgaben für diese Posten zwei bis vier Monate lang zu notieren und auf ein Jahr hochzurechnen. Kleider fallen unregelmässig an – Belege vom letzten Jahr helfen.
Sackgeld dazu, durch 12 teilen
Jahreskosten plus zwölf Monate Sackgeld, geteilt durch 12, ergibt den monatlichen Betrag. Zahl ihn immer am gleichen Tag aus, am besten auf ein eigenes Jugendkonto.
Rechenbeispiel für ein Kind in der 7. Klasse. Die Ausgaben sind angenommene Beispielwerte – setz deine eigenen Zahlen ein:
| Posten | pro Jahr (Beispiel) |
|---|---|
| Kleider und Schuhe | CHF 600 |
| Coiffeur | CHF 120 |
| Handy-Prepaid | CHF 120 |
| Velo-Reparaturen | CHF 60 |
| Sackgeld (12 × CHF 50, Empfehlung 7. Klasse) | CHF 600 |
| Total pro Jahr | CHF 1’500 |
| Jugendlohn pro Monat (÷ 12) | CHF 125 |
📋 Was gehört in den Jugendlohn – und was nicht?
Hinein gehören Ausgaben des täglichen Bedarfs, die dein Kind selbst steuern kann: Kleider, Schuhe, Coiffeur, Handy, Velo- oder Töffli-Reparaturen. Wohnen, Essen, Wäsche, Versicherungen, Arztkosten, Schulgeld, Musikinstrumente und Familienferien bleiben bei den Eltern. So steht es beim Verein, der das Modell verbreitet.
✅ Zahlt dein Kind
- Kleider und Schuhe
- Coiffeur, Körperpflege
- Handy (Gerät, Abo oder Prepaid)
- Velo/Töffli, mindestens Reparaturen
- später oft: ÖV, Hobbys, Schulmaterial
🏠 Bleibt bei den Eltern
- Wohnen, Essen, Wäsche
- Versicherungen, Arzt und Zahnarzt
- Schulgeld
- Musikinstrumente
- Familienferien und Ausflüge
In der Hochschul-Befragung bezahlten die Jugendlichen fast immer Kleider, Schuhe, Coiffeur und Handy selbst. Mehr als die Hälfte übernahm zusätzlich Schulmaterial, Fahrkosten und Hobbys. Beim Handy lohnt sich vorher ein Blick auf was beim Handyvertrag für Teenager in der Schweiz gilt – ein Abo mit Mindestlaufzeit bindet das Budget über Monate.
🎓 Ab 15: Ausbildungszulage, Lehrlingslohn und Kostgeld
Ab dem 15. Geburtstag kann sich der Jugendlohn verändern. Beginnt dein Kind eine Lehre oder Mittelschule, gibt es statt der Kinderzulage die höhere Ausbildungszulage – im Thurgau CHF 280 pro Monat, in St. Gallen CHF 298. Mit dem ersten Lehrlingslohn verdient dein Kind zudem eigenes Geld. Viele Familien passen den Betrag dann neu an.
Massgebend für die Höhe der Zulage ist der Kanton, in dem der Arbeitgeber des anspruchsberechtigten Elternteils seinen Sitz hat, nicht der Wohnort. Die Beträge laut Bundesamt für Sozialversicherungen:
| Kanton | Kinderzulage (bis 16) | Ausbildungszulage (ab 15, in Ausbildung) |
|---|---|---|
| Thurgau | CHF 215 | CHF 280 |
| St. Gallen | CHF 245 | CHF 298 |
| Appenzell Ausserrhoden | CHF 230 | CHF 280 |
| Appenzell Innerrhoden | CHF 245 | CHF 298 |
| Bundesminimum | CHF 215 | CHF 268 |
Quelle: BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 (Stand 12.12.2025). Beträge pro Kind und Monat.
Die Ausbildungszulage gibt es laut AHV/IV-Merkblatt 6.08 frühestens ab dem Monat des 15. Geburtstags, sofern eine nachobligatorische Ausbildung läuft, und längstens bis 25. Verdient der oder die Jugendliche mehr als CHF 30’240 brutto im Jahr, entfällt sie (Stand Merkblatt 1.1.2025). Ausbezahlt wird sie an den Elternteil – ob ein Teil davon in den Jugendlohn fliesst, entscheidet ihr in der Familie. Details zu Anspruch und Arbeitskanton stehen in unserem Beitrag Familienzulagen im Thurgau.
Und der Lehrlingslohn? Was dein Kind durch eigene Arbeit verdient, verwaltet es selbst. Lebt es zu Hause, dürfen die Eltern aber einen angemessenen Beitrag an den Unterhalt verlangen, das sogenannte Kostgeld (Art. 323 ZGB). Wie hoch die Lehrlingslöhne je Beruf und Lehrjahr ungefähr sind, zeigt unser Überblick Lehrlingslohn Schweiz: Empfehlungen pro Beruf und Lehrjahr.
✍️ Vorlage: Diese Punkte gehören in die Abmachung
Eine schriftliche Abmachung verhindert die meisten Diskussionen. Darin stehen Betrag, Zahltag, die übertragenen Posten und die Regeln – einmal im Jahr wird sie überprüft. Der Verein bietet auf seiner Website Arbeitsblätter dafür an und rät: lieber wenige, klare Abmachungen als viele.
✅ Checkliste für die Abmachung
- Betrag: CHF pro Monat, auf ein eigenes Konto
- Zahltag: immer derselbe Tag, ohne Erinnern
- Posten: was dein Kind bezahlt – und was ausdrücklich nicht
- Grundausstattung: zum Beispiel ein ordentliches Outfit für Familienanlässe
- Notfälle: wann du trotzdem einspringst
- Eigener Verdienst: wie Ferienjob- oder Lehrlingslohn angerechnet wird
- Überprüfung: einmal pro Jahr, etwa zum Geburtstag
Ein Ferienjob kann das Budget ergänzen. Welche Arbeiten ab welchem Alter erlaubt sind, liest du im Beitrag zum Ferienjob für Jugendliche im Thurgau.
📍 Beratung in der Ostschweiz, wenn das Geld nicht reicht
Im Thurgau berät Caritas Thurgau Jugendliche kostenlos in Budgetfragen und bei Schulden. In St. Gallen hilft die kostenlose und anonyme Hotline SOS Schulden. Das steht in den Übersichten der beiden Kantone. Für Eltern, die das Gespräch über Geld schwierig finden, gibt es zusätzlich die Jugendberatung.
| Stelle | Für wen | Kontakt |
|---|---|---|
| Caritas Thurgau, Budgetberatung | Jugendliche mit Wohnsitz TG, kostenlos | 071 626 11 86 |
| Caritas Thurgau, Schuldenberatung (Weinfelden) | Jugendliche mit Wohnsitz TG, kostenlos | 071 626 11 81 |
| Perspektive Thurgau, Jugendberatung | Jugendliche von 12 bis 18 und Eltern, kostenlos | 071 626 02 02 |
| SOS Schulden Hotline | kostenlos und anonym, Mo–Do 10–13 Uhr | 0800 708 708 |
Quellen: Kanton Thurgau, Übersicht Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche (Stand Juli 2026); Kanton St. Gallen, hallo.sg.ch – Schulden und Budget.
🎒 Mehr für Eltern von Teenagern
Handy, Ferienjob, Lehrstelle, Jugendschutz: Hier findest du unsere Ratgeber für die Jahre zwischen 12 und 18.
❓ Häufige Fragen zum Jugendlohn
Wie viel Jugendlohn pro Monat ist angemessen?
Angemessen ist ein Betrag, der dem entspricht, was du bisher für die übertragenen Posten ausgegeben hast, plus dem Sackgeld. In der Befragung der Hochschule Luzern lag er zwischen CHF 100 und 300 pro Monat. Als Sackgeld-Anteil empfiehlt die Budgetberatung Schweiz CHF 50 bis 70 in der Oberstufe und CHF 80 bis 110 ab 15 Jahren.
Ab welchem Alter ist ein Jugendlohn sinnvoll?
Pro Juventute empfiehlt den Start ab 12 Jahren, in der Befragung begannen die meisten Familien mit 12 oder 13. Ein guter Moment ist der Übertritt in die Oberstufe. Starte mit zwei oder drei Posten und erweitere später.
Wie viel Jugendlohn bekommt ein 13-Jähriger?
Für die 8. Klasse empfiehlt die Budgetberatung Schweiz CHF 60 Sackgeld pro Monat. Dazu kommen die Jahreskosten der Posten, die das Kind übernimmt, geteilt durch 12. Mit Kleidern, Coiffeur und Handy-Prepaid landen viele Familien so über CHF 100 – eine feste Zahl gibt es nicht.
Was muss ich vom Lehrlingslohn abgeben?
Den Lehrlingslohn verwaltet die oder der Lernende selbst. Wer bei den Eltern wohnt, muss laut Art. 323 ZGB auf Verlangen einen angemessenen Beitrag an den Unterhalt leisten. Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht; das Kostgeld wird in der Familie vereinbart.
Gehört die Ausbildungszulage dem Kind?
Die Ausbildungszulage wird an den anspruchsberechtigten Elternteil ausbezahlt, im Thurgau CHF 280 und in St. Gallen CHF 298 pro Monat (2026). Gedacht ist sie für den Unterhalt des Kindes. Ob ein Teil davon an dein Kind weitergeht, entscheidet ihr gemeinsam.
✅ Fazit: Erst rechnen, dann übergeben
Der Jugendlohn funktioniert, wenn der Betrag auf echten Zahlen beruht und die Regeln klar sind. Schreib zwei bis vier Monate lang auf, was Kleider, Coiffeur und Handy kosten, nimm die Sackgeld-Empfehlung der Budgetberatung dazu und teile durch 12. Fang mit wenigen Posten an.
Ab 15 lohnt sich ein zweiter Blick: Ausbildungszulage und Lehrlingslohn verändern die Rechnung. Und wenn es trotzdem eng wird, beraten Caritas Thurgau und die Hotline SOS Schulden kostenlos.
- swissinfo – Budgetberatung passt Sackgeld der Teuerung an (29.01.2025) (abgerufen 04.10.2026)
- watson – Budgetberatung passt Empfehlungen für Sackgeld an (abgerufen 04.10.2026)
- Verein für das Modell – Berechnung und Rahmenbedingungen (abgerufen 04.10.2026)
- Hochschule Luzern – Medienmitteilung zur Studie über Taschengeld-Modelle (20.03.2018) (abgerufen 04.10.2026)
- PostFinance – Ratgeber statt Sackgeld (21.05.2025) und Taschengeld – ab wann, wie viel (abgerufen 04.10.2026)
- Pro Juventute – Empfehlungen zum Thema Taschengeld (abgerufen 04.10.2026)
- BSV – Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 und AHV/IV-Merkblatt 6.08 Familienzulagen (abgerufen 04.10.2026)
- Art. 323 ZGB – Arbeitserwerb des Kindes (abgerufen 04.10.2026)
- Kanton Thurgau, Übersicht Beratungsangebote (Juli 2026), und Kanton St. Gallen, hallo.sg.ch (abgerufen 04.10.2026)
Stand: 04.10.2026. Beträge und Empfehlungen können sich ändern – verbindlich sind die Angaben der genannten Stellen.

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