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Stipendien Schweiz: Fristen, Beträge und Gesuch in Thurgau und St. Gallen

Stipendien Schweiz Schüler 2026 – Familie bespricht finanzielle Bildung und Fördermöglichkeiten

Stipendien sind in der Schweiz Sache der Kantone. Sie decken Ausbildungskosten, wenn das Familienbudget nicht reicht, und müssen nicht zurückbezahlt werden. Für Ostschweizer Familien gute Nachricht: Die Gesuchsfrist für das Ausbildungsjahr 2026/27 läuft in Thurgau und St. Gallen noch bis 15. November 2026.

Kurz zusammengefasst: Zuständig ist der Wohnsitzkanton der Eltern. Im Thurgau und in St. Gallen müssen Gesuche für das Herbstsemester 2026 bis 15. November 2026 eingereicht werden, für das Frühjahrssemester 2027 bis 15. Mai 2027. Der Thurgau zahlt ledigen Gesuchstellenden höchstens CHF 16’000 pro Jahr, St. Gallen CHF 13’000 auf der Sekundarstufe II und CHF 16’000 auf der Tertiärstufe. Stipendien gibt es auch für Lehre und Mittelschule, nicht aber für die Volksschule.

Stand: 27. September 2026

📋 Das Wichtigste in Kürze

  • Stipendien: bedarfsabhängig, keine Rückzahlung; Darlehen: müssen zurückbezahlt werden
  • Zuständig: Wohnsitzkanton der Eltern (bei Erstausbildung)
  • Fristen TG und SG: 15.11.2026 (Herbstsemester) und 15.5.2027 (Frühjahrssemester)
  • Höchstbeträge: TG CHF 16’000, SG CHF 13’000 (Sek II) bzw. CHF 16’000 (Tertiär) für Ledige
  • Auch für Berufslehre, Gymnasium ab 10. Schuljahr, FMS, Berufsmatura und Studium

📖 Stipendium oder Darlehen?

Ein Stipendium ist ein Beitrag, der nicht zurückbezahlt wird. Ein Studiendarlehen muss zurückbezahlt werden, meist nach Abschluss der Ausbildung. Ob und wie viel es gibt, hängt vom Bedarf ab: Der Kanton rechnet aus, was Eltern und die Person in Ausbildung selbst leisten können, und deckt die Lücke bis zum Höchstbetrag. Die Ausbildungsstätte und der Abschluss müssen anerkannt sein – ob die Schule öffentlich oder privat ist, entscheidet nicht allein.

🗺️ Thurgau und St. Gallen im Vergleich

Thurgau St. Gallen
Höchstbetrag Ledige CHF 16’000 pro Jahr Sek II CHF 13’000, Tertiär CHF 16’000
Mit Kindern / verheiratet CHF 18’000; Ehepaar in Ausbildung CHF 32’000; plus CHF 5’000 pro Kind Verheiratete CHF 22’000, plus CHF 4’000 pro Kind
Gesuchsfristen 2026/27 15.11.2026 und 15.5.2027 15.11.2026 und 15.5.2027
Darlehen Erstausbildung bis CHF 40’000; Rückzahlung innert 8 Jahren, Zins ab dem 6. Jahr verzinst; das neue Stipendiengesetz sieht zinslose Darlehen vor
Einreichung Amt für Mittel- und Hochschulen online über IncaMail oder auf Papier (das ePortal gibt es seit Ende 2025 nicht mehr)
Kontakt 058 345 58 30 Davidstrasse 31, St. Gallen, 058 229 48 82

Quellen: Stipendiengesetz und -verordnung Thurgau, Stipendienverordnung und Wegleitung St. Gallen.

Der Thurgau zahlt Beiträge erstmals für das Semester, in dem das Gesuch eingeht – wer zu spät ist, verliert also ein Semester. Für die Volksschule und für das Gymnasium vor dem 10. Schuljahr gibt es im Thurgau keine Beiträge. Bei der Erstausbildung zählt der Wohnsitz der Eltern; wer vorher mindestens zwei Jahre finanziell selbständig war, gilt selbst als zuständig. Ausländische Personen brauchen in der Regel fünf Jahre Wohnsitz.

In St. Gallen ist ein neues Stipendiengesetz in Vorbereitung (Entwurf Dezember 2025): Der Höchstbetrag für die Tertiärstufe soll auf CHF 17’000 steigen, Darlehen sollen zinslos werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch offen.

📝 So stellst du das Gesuch

Schritt Was zu tun ist
1. Anspruch prüfen Stipendienrechner bzw. Wegleitung des Kantons lesen
2. Unterlagen sammeln Steuerveranlagung der Eltern, Ausbildungsbestätigung, Budget, bei Getrenntlebenden beide Elternteile
3. Gesuch einreichen bis 15.11. (Herbstsemester) bzw. 15.5. (Frühjahrssemester)
4. Jedes Jahr neu Das Gesuch muss für jedes Ausbildungsjahr neu gestellt werden
🏛️ Thurgau: stipendien.tg.ch · 058 345 58 30
🏛️ St. Gallen: Stipendien und Studiendarlehen · 058 229 48 82
🗺️ Andere Kantone: Liste der Stipendienstellen (EDK)

🎁 Stiftungen und weitere Quellen

Reicht das kantonale Stipendium nicht, helfen private Stiftungen. Der Kanton St. Gallen nennt selbst den Ausbildungsfonds für den Kanton St. Gallen, die Karl Eduard Studach-Stiftung und EDUCA SWISS (Bildungsdarlehen und Coaching). Stiftungen suchen lässt sich zudem über StiftungSchweiz.

Für sehr gute Studierende gibt es Leistungsstipendien, etwa das Excellence Scholarship der ETH Zürich für Masterstudierende (Bewerbung 1.–30. November 2026 für Herbst 2027). Die Bundes-Exzellenz-Stipendien richten sich an ausländische Forschende und Kunstschaffende, nicht an Schweizer Schülerinnen und Schüler.

⚠️ Wichtig: Die Frist 15. November ist eine Ausschlussfrist: Wer das Gesuch fürs Herbstsemester später einreicht, erhält im Thurgau erst ab dem Frühjahrssemester Beiträge.

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❓ Häufige Fragen zu Stipendien

Bis wann muss ich das Stipendiengesuch einreichen?

Im Thurgau und in St. Gallen bis 15. November 2026 für das Herbstsemester und bis 15. Mai 2027 für das Frühjahrssemester.

Gibt es Stipendien für eine Lehre?

Ja. Beide Kantone unterstützen auch Berufslehre, Mittelschule und Berufsmatura – nicht aber die Volksschule.

Wie viel Stipendium gibt es maximal?

Im Thurgau CHF 16’000 pro Jahr für Ledige, in St. Gallen CHF 13’000 (Sek II) bzw. CHF 16’000 (Tertiärstufe). Wie viel du tatsächlich erhältst, hängt vom Budget ab.

Muss ich ein Stipendium zurückzahlen?

Nein. Nur Darlehen werden zurückbezahlt.

Welcher Kanton ist zuständig?

Bei der Erstausbildung der Wohnsitzkanton der Eltern.

🏁 Fazit

Stipendien gibt es von der Lehre bis zum Master – entscheidend ist, das Gesuch rechtzeitig einzureichen. In Thurgau und St. Gallen ist der 15. November 2026 der nächste Stichtag.

🔎 Quellen und Stand

Stand: 27.09.2026. Preise und Zeiten können sich ändern – verbindlich sind die Seiten der Anbieter.

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