Stipendien sind in der Schweiz Sache der Kantone. Sie decken Ausbildungskosten, wenn das Familienbudget nicht reicht, und müssen nicht zurückbezahlt werden. Für Ostschweizer Familien gute Nachricht: Die Gesuchsfrist für das Ausbildungsjahr 2026/27 läuft in Thurgau und St. Gallen noch bis 15. November 2026.
Stand: 27. September 2026
- Stipendien: bedarfsabhängig, keine Rückzahlung; Darlehen: müssen zurückbezahlt werden
- Zuständig: Wohnsitzkanton der Eltern (bei Erstausbildung)
- Fristen TG und SG: 15.11.2026 (Herbstsemester) und 15.5.2027 (Frühjahrssemester)
- Höchstbeträge: TG CHF 16’000, SG CHF 13’000 (Sek II) bzw. CHF 16’000 (Tertiär) für Ledige
- Auch für Berufslehre, Gymnasium ab 10. Schuljahr, FMS, Berufsmatura und Studium
📖 Stipendium oder Darlehen?
Ein Stipendium ist ein Beitrag, der nicht zurückbezahlt wird. Ein Studiendarlehen muss zurückbezahlt werden, meist nach Abschluss der Ausbildung. Ob und wie viel es gibt, hängt vom Bedarf ab: Der Kanton rechnet aus, was Eltern und die Person in Ausbildung selbst leisten können, und deckt die Lücke bis zum Höchstbetrag. Die Ausbildungsstätte und der Abschluss müssen anerkannt sein – ob die Schule öffentlich oder privat ist, entscheidet nicht allein.
🗺️ Thurgau und St. Gallen im Vergleich
| Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|
| Höchstbetrag Ledige | CHF 16’000 pro Jahr | Sek II CHF 13’000, Tertiär CHF 16’000 |
| Mit Kindern / verheiratet | CHF 18’000; Ehepaar in Ausbildung CHF 32’000; plus CHF 5’000 pro Kind | Verheiratete CHF 22’000, plus CHF 4’000 pro Kind |
| Gesuchsfristen 2026/27 | 15.11.2026 und 15.5.2027 | 15.11.2026 und 15.5.2027 |
| Darlehen | Erstausbildung bis CHF 40’000; Rückzahlung innert 8 Jahren, Zins ab dem 6. Jahr | verzinst; das neue Stipendiengesetz sieht zinslose Darlehen vor |
| Einreichung | Amt für Mittel- und Hochschulen | online über IncaMail oder auf Papier (das ePortal gibt es seit Ende 2025 nicht mehr) |
| Kontakt | 058 345 58 30 | Davidstrasse 31, St. Gallen, 058 229 48 82 |
Quellen: Stipendiengesetz und -verordnung Thurgau, Stipendienverordnung und Wegleitung St. Gallen.
Der Thurgau zahlt Beiträge erstmals für das Semester, in dem das Gesuch eingeht – wer zu spät ist, verliert also ein Semester. Für die Volksschule und für das Gymnasium vor dem 10. Schuljahr gibt es im Thurgau keine Beiträge. Bei der Erstausbildung zählt der Wohnsitz der Eltern; wer vorher mindestens zwei Jahre finanziell selbständig war, gilt selbst als zuständig. Ausländische Personen brauchen in der Regel fünf Jahre Wohnsitz.
In St. Gallen ist ein neues Stipendiengesetz in Vorbereitung (Entwurf Dezember 2025): Der Höchstbetrag für die Tertiärstufe soll auf CHF 17’000 steigen, Darlehen sollen zinslos werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch offen.
📝 So stellst du das Gesuch
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1. Anspruch prüfen | Stipendienrechner bzw. Wegleitung des Kantons lesen |
| 2. Unterlagen sammeln | Steuerveranlagung der Eltern, Ausbildungsbestätigung, Budget, bei Getrenntlebenden beide Elternteile |
| 3. Gesuch einreichen | bis 15.11. (Herbstsemester) bzw. 15.5. (Frühjahrssemester) |
| 4. Jedes Jahr neu | Das Gesuch muss für jedes Ausbildungsjahr neu gestellt werden |
🏛️ St. Gallen: Stipendien und Studiendarlehen · 058 229 48 82
🗺️ Andere Kantone: Liste der Stipendienstellen (EDK)
🎁 Stiftungen und weitere Quellen
Reicht das kantonale Stipendium nicht, helfen private Stiftungen. Der Kanton St. Gallen nennt selbst den Ausbildungsfonds für den Kanton St. Gallen, die Karl Eduard Studach-Stiftung und EDUCA SWISS (Bildungsdarlehen und Coaching). Stiftungen suchen lässt sich zudem über StiftungSchweiz.
Für sehr gute Studierende gibt es Leistungsstipendien, etwa das Excellence Scholarship der ETH Zürich für Masterstudierende (Bewerbung 1.–30. November 2026 für Herbst 2027). Die Bundes-Exzellenz-Stipendien richten sich an ausländische Forschende und Kunstschaffende, nicht an Schweizer Schülerinnen und Schüler.
💰 Finanzen für Familien
Familienzulagen, Steuerabzüge und Unterstützung in der Ostschweiz.
❓ Häufige Fragen zu Stipendien
Bis wann muss ich das Stipendiengesuch einreichen?
Im Thurgau und in St. Gallen bis 15. November 2026 für das Herbstsemester und bis 15. Mai 2027 für das Frühjahrssemester.
Gibt es Stipendien für eine Lehre?
Ja. Beide Kantone unterstützen auch Berufslehre, Mittelschule und Berufsmatura – nicht aber die Volksschule.
Wie viel Stipendium gibt es maximal?
Im Thurgau CHF 16’000 pro Jahr für Ledige, in St. Gallen CHF 13’000 (Sek II) bzw. CHF 16’000 (Tertiärstufe). Wie viel du tatsächlich erhältst, hängt vom Budget ab.
Muss ich ein Stipendium zurückzahlen?
Nein. Nur Darlehen werden zurückbezahlt.
Welcher Kanton ist zuständig?
Bei der Erstausbildung der Wohnsitzkanton der Eltern.
🏁 Fazit
Stipendien gibt es von der Lehre bis zum Master – entscheidend ist, das Gesuch rechtzeitig einzureichen. In Thurgau und St. Gallen ist der 15. November 2026 der nächste Stichtag.
- Stipendiengesetz Thurgau (abgerufen 27.09.2026)
- Stipendienverordnung Thurgau (abgerufen 27.09.2026)
- Kanton Thurgau – Stipendien (abgerufen 27.09.2026)
- Kanton St. Gallen – Stipendien und Studiendarlehen (abgerufen 27.09.2026)
- Stipendienverordnung St. Gallen (abgerufen 27.09.2026)
- EDK – Stipendien (abgerufen 27.09.2026)
- ETH Zürich – Excellence Scholarship (abgerufen 27.09.2026)
Stand: 27.09.2026. Preise und Zeiten können sich ändern – verbindlich sind die Seiten der Anbieter.
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