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Krankenkasse Neugeborenes Schweiz: Frist, Kosten und Anmeldung

Krankenkasse Neugeborenes Schweiz: Glückliche Eltern mit ihrem neugeborenen Baby, das friedlich schläft

Babys sind in der Schweiz nicht automatisch über die Eltern versichert. Jedes Neugeborene braucht eine eigene Grundversicherung bei einer Krankenkasse – und die Anmeldung hat eine gesetzliche Frist von drei Monaten.

Kurz zusammengefasst: Meldest du dein Baby innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse an, ist es rückwirkend ab Geburt versichert. Kinder haben keine Franchise, zahlen aber 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 350 pro Jahr. Die mittlere Kinderprämie 2026 beträgt CHF 122.50 in der Schweiz und CHF 110.70 im Thurgau. Wer zu spät anmeldet, riskiert einen Prämienzuschlag und eine Versicherungslücke.

Stand: 27. September 2026

📋 Das Wichtigste in Kürze

  • Anmeldefrist: 3 Monate nach der Geburt – dann rückwirkend ab Geburt versichert
  • Grundversicherung bei jeder Kasse gleich, Aufnahmepflicht; Kasse frei wählbar
  • Keine Franchise, Selbstbehalt 10 % bis max. CHF 350, kein Spitalbeitrag
  • Mittlere Kinderprämie 2026: Schweiz CHF 122.50, Thurgau CHF 110.70, St. Gallen CHF 107.30
  • Zusatzversicherung: am besten vor der Geburt abschliessen – dort gibt es keine Aufnahmepflicht

⏰ Die 3-Monats-Frist

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Geburt oder Zuzug versichern (Art. 3 KVG). Bei rechtzeitiger Anmeldung beginnt die Versicherung mit der Geburt. Die Kasse übernimmt dann rückwirkend die Leistungen der Grundversicherung, abzüglich Selbstbehalt.

Situation Folge
Anmeldung innert 3 Monaten Versichert ab Geburt, auch rückwirkend
Anmeldung später Versichert erst ab Beitritt; bei nicht entschuldbarer Verspätung Prämienzuschlag von 30–50 %, doppelt so lange wie die Verspätung, höchstens 5 Jahre – geschuldet von den Eltern
Keine Anmeldung Der Kanton weist das Kind einer Krankenkasse zu

Quellen: Art. 3, 5 und 6 KVG, Art. 8 KVV.

👶 Gesundes Neugeborenes im Spital: Pflege und Aufenthalt, solange das Baby mit der Mutter im Spital ist, laufen über die Versicherung der Mutter – ohne Kostenbeteiligung
🤰 Mutter: Von der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt zahlt sie keine Franchise, keinen Selbstbehalt und keinen Spitalbeitrag

💰 Was die Versicherung kostet

Kanton Mittlere Kinderprämie 2026 pro Monat
Schweiz CHF 122.50
Thurgau CHF 110.70
St. Gallen CHF 107.30
Appenzell Ausserrhoden CHF 105.90
Appenzell Innerrhoden CHF 86.60
Schaffhausen CHF 113.90

Mittel über alle Franchisen und Modelle. Quelle: BAG. Die Prämien 2027 publiziert das BAG am 29. September 2026.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch – vergleichen lohnt sich also nur beim Preis und beim Modell. Den offiziellen Vergleich bietet priminfo.admin.ch. Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle sind günstiger, weil du zuerst eine bestimmte Stelle kontaktieren musst.

Kinder haben keine Franchise. Sie zahlen aber 10 % Selbstbehalt auf die Kosten, höchstens CHF 350 pro Jahr. Wahlfranchisen bis CHF 600 sind möglich, lohnen sich bei Babys aber selten – mehr dazu unter Franchise beim Kind.

➕ Zusatzversicherung: vor oder nach der Geburt?

Zusatzversicherungen (etwa für Zahnkorrekturen, Komplementärmedizin oder Spitalabteilung) unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz. Anders als in der Grundversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht: Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen. Viele Kassen bieten deshalb eine vorgeburtliche Anmeldung an – ab welchem Schwangerschaftsstadium und zu welchen Bedingungen, legt jede Kasse selbst fest. Lies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau.

Für angeborene Krankheiten ist die wichtigste Absicherung nicht die Zusatzversicherung, sondern die IV: Sie übernimmt bis zum 20. Geburtstag die medizinischen Massnahmen bei anerkannten Geburtsgebrechen (Art. 13 IVG).

📝 So meldest du dein Baby an

Schritt Was zu tun ist
1. Kasse wählen Prämien auf priminfo.admin.ch vergleichen; oft ist die Kasse der Eltern praktisch
2. Anmelden online oder per Formular; die Kasse sagt, welche Unterlagen sie braucht (meist Geburtsdaten bzw. Geburtsbestätigung)
3. Police prüfen Versicherungsbeginn muss das Geburtsdatum sein
4. Prämienverbilligung im Thurgau erst ab dem Folgejahr möglich – Stichtag ist der 1. Januar
⚠️ Wichtig: Unfall ist in der Grundversicherung des Kindes mitversichert. Eine separate Unfallversicherung braucht es für Babys nicht.

🧾 Krankenkasse für Kinder

Prämien, Franchise und Wechselfristen im Überblick.

→ Zum Überblick

❓ Häufige Fragen zur Krankenkasse fürs Neugeborene

Bis wann muss ich mein Baby anmelden?

Innert drei Monaten nach der Geburt. Dann gilt die Versicherung rückwirkend ab Geburt.

Hat ein Baby eine Franchise?

Nein. Es zahlt aber 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 350 pro Jahr.

Was kostet die Krankenkasse für ein Baby?

Im Mittel CHF 122.50 pro Monat in der Schweiz und CHF 110.70 im Thurgau (2026). Je nach Kasse und Modell weniger oder mehr.

Muss ich das Baby vor der Geburt anmelden?

Für die Grundversicherung nicht. Für eine Zusatzversicherung lohnt es sich, weil die Kasse sonst nach der Geburt Gesundheitsfragen stellen kann.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Kind ist erst ab der Anmeldung versichert, und es droht ein Prämienzuschlag von 30–50 %.

🏁 Fazit

Wichtigster Punkt ist die Frist: innert drei Monaten anmelden, dann ist dein Baby ab Geburt versichert. Die Grundversicherung ist überall gleich; über Zusatzversicherungen solltest du schon während der Schwangerschaft entscheiden.

🔎 Quellen und Stand

Stand: 27.09.2026. Preise und Zeiten können sich ändern – verbindlich sind die Seiten der Anbieter.

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