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Familienzulagen Thurgau 2026: CHF 215 und 280 pro Monat

Familienzulagen Thurgau 2026: Informationen für Familien im Kanton Thurgau

Stand der Angaben: 18. August 2026

Die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge sind eine wichtige finanzielle Unterstützung für alle Familien im Kanton. Ob Kinderzulagen, Ausbildungszulagen oder Geburtszulagen – diese Leistungen helfen dir, die Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung deiner Kinder zu decken. Als Vater mit zwei Schulkindern im Thurgau weiss ich, wie wichtig es ist, die aktuellen Zahlen und Anspruchsvoraussetzungen genau zu kennen, um die dir zustehende Förderung optimal zu nutzen.

Kurz zusammengefasst: Die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge umfassen eine Kinderzulage von CHF 225 und eine Ausbildungszulage von CHF 280 pro Monat. Diese Beträge sind ab dem 1. Januar 2026 gültig und stellen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr dar. Anspruch haben Erwerbstätige, Selbstständige und unter bestimmten Voraussetzungen auch Nichterwerbstätige.
📋 Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kinderzulage beträgt ab 1. Januar 2026 neu CHF 225 pro Monat.
  • Die Ausbildungszulage erhöht sich auf CHF 280 pro Monat ab 2026.
  • Anspruch besteht für Kinder bis 16 Jahre (Kinderzulage) bzw. 25 Jahre (Ausbildungszulage).
  • Geburtszulagen sind im Thurgau nicht vorgesehen, die Mutterschaftsentschädigung ist kantonal geregelt.
  • Die Beantragung erfolgt über den Arbeitgeber oder die zuständige Familienausgleichskasse (FAK).
💰

Hannes Nagel, Autor: „Als Vater mit Blick aufs Familienbudget habe ich die Zahlen für unsere Familie im Thurgau durchgerechnet: Die staatlichen Unterstützungen durch Familienzulagen sind erheblich und werden zu oft nicht beantragt.»

Die geprüften Beträge für 2026

Bei den Familienzulagen kursieren viele Zahlen. Verbindlich ist die Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Stand 12. Dezember 2025:

KantonKinderzulageAusbildungszulage
BundesminimumCHF 215CHF 268
ThurgauCHF 215CHF 280
St. GallenCHF 245CHF 298
Appenzell ARCHF 230CHF 280
Appenzell IRCHF 245CHF 298
SchaffhausenCHF 230CHF 290

Wichtig und häufig verwechselt: Massgebend ist der Arbeitskanton, nicht der Wohnkanton. Wer im Thurgau wohnt und in St. Gallen arbeitet, erhält die St. Galler Ansätze. Bei den Steuerabzügen ist es genau umgekehrt – dort zählt der Wohnkanton.

Eine Geburtszulage gibt es im Thurgau nicht. Auch St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden kennen keine. Einige Westschweizer Kantone zahlen eine, für die Ostschweiz ist die Frage damit beantwortet.

Die kantonalen Ansätze im Gesamtüberblick stehen im Beitrag zu den Familienzulagen in der Schweiz, die verbindliche Tabelle beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

💰 Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge: Das Wichtigste im Überblick

Ab dem 1. Januar 2026 treten im Kanton Thurgau neue Beträge für die Familienzulagen in Kraft. Diese Anpassungen sind eine willkommene Nachricht für viele Familien, da sie dazu beitragen, die steigenden Lebenshaltungskosten in der Schweiz abzufedern. Die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge sind gesetzlich verankert und sollen sicherstellen, dass Eltern die finanzielle Last des Kinderunterhalts nicht alleine tragen müssen. Es ist wichtig, die genauen Zahlen zu kennen, um deine Anspruchsberechnung zu überprüfen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kinder- und Ausbildungszulagen:
  • Kinderzulage: Neu CHF 225 pro Monat (bisher CHF 215)
  • Ausbildungszulage: Neu CHF 280 pro Monat (bisher CHF 268)
Diese Erhöhungen wurden beschlossen, um die Kaufkraft der Familien zu stärken und die finanzielle Unterstützung an die aktuelle wirtschaftliche Lage anzupassen. Es ist ratsam, sich direkt bei der kantonalen Familienausgleichskasse Thurgau (SVZTg) über die detaillierten Bestimmungen zu informieren.

📊 Wer hat Anspruch auf Familienzulagen im Thurgau?

Der Anspruch auf Familienzulagen ist im Thurgau klar geregelt und richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Grundsätzlich haben alle erwerbstätigen Personen, sei es als Arbeitnehmer oder Selbstständige, Anspruch auf Familienzulagen für ihre Kinder. Auch Nichterwerbstätige können unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem geringen Einkommen oder dem Bezug von AHV/IV-Leistungen, Familienzulagen erhalten. Die Hauptkategorien der Anspruchsberechtigten sind:
  • Arbeitnehmer: Für alle angestellten Personen, die im Kanton Thurgau arbeiten.
  • Selbstständige: Auch Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen, sofern sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen.
  • Nichterwerbstätige: Wenn du nicht erwerbstätig bist, aber bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen einhältst, kannst du ebenfalls Familienzulagen beantragen. Dies gilt auch für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen.
Der Anspruch gilt für Kinder, die in der Schweiz oder im Ausland leben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass es für jedes Kind nur einmal Anspruch auf Familienzulagen gibt, auch wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt wären. In solchen Fällen wird eine Rangordnung festgelegt. Weitere Informationen findest du auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Thurgau.
Familienzulagen 2026 im Kanton Thurgau: Aktuelle Kinderzulagen und Ausbildungszulagen
Die Familienzulagen im Thurgau helfen dir, die Kosten für deine Kinder zu decken.

📈 Erhöhung der Familienzulagen 2026: Was ändert sich?

Die Erhöhung der Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge ist ein direkter Schritt zur Entlastung der Familienbudgets. Die Kinderzulage steigt um CHF 10 und die Ausbildungszulage ebenfalls um CHF 10 pro Monat. Diese Anpassung ist das Ergebnis einer regelmässigen Überprüfung der Sozialleistungen, um sie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Beitragssätze an die Familienausgleichskassen bleiben für das Jahr 2026 im Kanton Thurgau voraussichtlich unverändert. Was genau bedeutet die Erhöhung für dich?
  • Mehr Geld pro Kind: Jedes Kind, für das du Kinderzulagen beziehst, bringt dir monatlich CHF 10 mehr.
  • Mehr Geld für Auszubildende: Für Kinder in Ausbildung erhöht sich die monatliche Unterstützung ebenfalls um CHF 10.
  • Stärkung der Kaufkraft: Diese zusätzlichen Mittel können Familien helfen, die Kosten für Bildung, Freizeitaktivitäten oder einfach den täglichen Bedarf besser zu decken.
Es ist immer eine gute Idee, die offiziellen Mitteilungen des Kantons Thurgau und deiner Familienausgleichskasse zu verfolgen, um keine Änderungen zu verpassen. Die Details zu den Neuerungen werden in der Regel frühzeitig auf den kantonalen Websites und in den Merkblättern der Ausgleichskassen publiziert.
💡 Insider-Tipp: Viele Familien übersehen, dass die Familienzulagen auch für Kinder im Ausland beantragt werden können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Prüfe dies bei grenzüberschreitenden Familiensituationen sorgfältig.

📋 Kinderzulagen Thurgau 2026: Details und Voraussetzungen

Die Kinderzulage ist die am häufigsten beanspruchte Familienzulage. Sie wird für jedes Kind ab der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausgerichtet. Ab 2026 beträgt die Kinderzulage im Thurgau CHF 225 pro Monat. Dieser Betrag ist ein wichtiger Pfeiler der Familienförderung und trägt massgeblich zur Entlastung der Eltern bei. Voraussetzungen für den Bezug der Kinderzulagen:
  • Alter des Kindes: Ab Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Wohnsitz des Kindes: Das Kind muss in der Schweiz oder im Ausland wohnhaft sein, wobei für Kinder im Ausland spezifische Regelungen gelten können.
  • Anspruch des Elternteils: Der Elternteil muss erwerbstätig, selbstständig erwerbstätig oder unter bestimmten Bedingungen nicht erwerbstätig sein.
Für Kinder, die aufgrund einer Krankheit oder Invalidität nicht erwerbstätig sein können, kann der Anspruch auf Kinderzulagen über das 16. Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten 20. Lebensjahr verlängert werden. Dies stellt sicher, dass auch Familien mit besonderen Bedürfnissen weiterhin Unterstützung erhalten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Geburtsurkunden und gegebenenfalls ärztliche Atteste bei der Beantragung bereitzuhalten.

🎓 Ausbildungszulagen im Kanton Thurgau 2026

Sobald dein Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat und eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, kann Anspruch auf Ausbildungszulagen bestehen. Diese Zulagen sind dazu gedacht, die zusätzlichen Kosten zu decken, die während der Ausbildung anfallen – sei es für Schulmaterial, Fahrtkosten oder Studiengebühren. Die Ausbildungszulage erhöht sich ab 2026 auf CHF 280 pro Monat im Kanton Thurgau. Anspruchsvoraussetzungen für die Ausbildungszulagen:
  • Alter des Kindes: Ab 16 Jahren bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
  • Art der Ausbildung: Die Ausbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen und zu einem anerkannten Abschluss führen (z.B. Lehre, Gymnasium, Fachhochschule, Universität).
  • Keine Erwerbstätigkeit: Das Kind darf während der Ausbildung kein Erwerbseinkommen erzielen, das den Jahresbetrag der maximalen einfachen AHV-Altersrente übersteigt.
Wenn dein Kind eine weiterführende Schule besucht oder eine Lehre absolviert, solltest du prüfen, ob du die Ausbildungszulagen beantragen kannst. Oftmals erfolgt die Umstellung von Kinder- auf Ausbildungszulagen nicht automatisch, sondern muss neu beantragt werden. Es ist ratsam, dies rechtzeitig vor dem 16. Geburtstag des Kindes zu tun, um einen nahtlosen Übergang der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten. Weitere Informationen zu verwandten Themen findest du in unserem Artikel über Steuerabzüge für Familien in der Schweiz.

👶 Geburtszulagen: Warum es im Thurgau keine gibt

Anders als in einigen anderen Kantonen der Schweiz sind im Kanton Thurgau keine Geburtszulagen vorgesehen. Das bedeutet, dass es keine einmalige finanzielle Leistung direkt zur Geburt eines Kindes gibt. Dies ist ein wichtiger Punkt, den du bei deiner Familienplanung berücksichtigen solltest, wenn du im Thurgau wohnst. Obwohl es keine Geburtszulagen gibt, stehen dir als Eltern im Thurgau andere Formen der Unterstützung zur Verfügung, insbesondere die Mutterschaftsentschädigung. Diese ersetzt einen Teil des Erwerbseinkommens während des Mutterschaftsurlaubs und wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) ausgerichtet. Die Höhe und Dauer der Mutterschaftsentschädigung sind eidgenössisch geregelt, können aber durch kantonale oder betriebliche Bestimmungen ergänzt werden. Wichtige Punkte zur finanziellen Unterstützung rund um die Geburt:
  • Kinderzulagen: Die Kinderzulage von CHF 225 pro Monat beginnt ab dem Geburtsmonat des Kindes.
  • Mutterschaftsentschädigung: Diese wird für 14 Wochen nach der Geburt gezahlt und beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 220 pro Tag.
  • Kantonale Unterstützung: Es gibt keine spezifische Geburtszulage, aber andere kantonale oder kommunale Förderprogramme können je nach Gemeinde und individueller Situation verfügbar sein.
Es lohnt sich immer, sich frühzeitig über alle möglichen Unterstützungen zu informieren, um die finanzielle Situation nach der Geburt optimal zu gestalten.

📝 Familienzulagen Thurgau beantragen: So geht’s

Der Prozess zur Beantragung der Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge ist in der Regel unkompliziert. Als Arbeitnehmer reichst du den Antrag in der Regel über deinen Arbeitgeber ein. Dieser leitet die Unterlagen an die zuständige Familienausgleichskasse (FAK) weiter. Selbstständige und Nichterwerbstätige müssen den Antrag direkt bei ihrer FAK einreichen. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung:
1

Formular beschaffen

Das Antragsformular erhältst du bei deinem Arbeitgeber, deiner Familienausgleichskasse (z.B. ak55.ch) oder auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Thurgau (svztg.ch).

2

Unterlagen zusammenstellen

Du benötigst in der Regel eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes und gegebenenfalls Ausbildungsbestätigungen oder Einkommensnachweise.

3

Antrag einreichen

Arbeitnehmer reichen den Antrag beim Arbeitgeber ein, Selbstständige und Nichterwerbstätige direkt bei ihrer Familienausgleichskasse. Achte auf die korrekte und vollständige Ausfüllung des Formulars, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Frist für die Nachzahlung von Familienzulagen beträgt fünf Jahre. Das bedeutet, du kannst auch rückwirkend Zulagen beantragen, falls du sie bisher nicht bezogen hast. Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele Familien nicht kennen und dadurch auf zustehende Gelder verzichten.

⚖️ Familienzulagen im Kantonsvergleich: Thurgau vs. andere

Die Höhe der Familienzulagen variiert in der Schweiz von Kanton zu Kanton. Während der Bund Mindestansätze vorgibt, können die Kantone höhere Beträge festlegen. Dies führt dazu, dass die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge sich von denen in anderen Kantonen unterscheiden können. Ein kurzer Vergleich zeigt die Unterschiede auf.
Kanton Kinderzulage (ab 2026) Ausbildungszulage (ab 2026)
Thurgau (TG) CHF 225 CHF 280
St. Gallen (SG) CHF 245 CHF 298
Zürich (ZH) CHF 250 CHF 300
Aargau (AG) CHF 200 CHF 250
Werte für St. Gallen, Zürich und Aargau basieren auf bekannten Angaben für 2026 bzw. den aktuellen Mindestansätzen und kantonalen Regelungen. Es können individuelle Abweichungen bestehen, bitte informiere dich bei der jeweiligen kantonalen FAK. Wie du siehst, liegt der Thurgau mit seinen Beträgen im Mittelfeld der Schweizer Kantone. Kantone wie St. Gallen und Zürich bieten tendenziell höhere Zulagen, während andere Kantone wie der Aargau näher an den eidgenössischen Mindestansätzen liegen. Diese Unterschiede sind ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Wohnortes für Familien. Die eidgenössischen Mindestansätze liegen bei CHF 200 für Kinderzulagen und CHF 250 für Ausbildungszulagen. Der Kanton Thurgau übertrifft diese Mindestwerte und zeigt damit sein Engagement für die Familienförderung.

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❓ Häufige Fragen zu Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge

Wie hoch sind die Familienzulagen ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Familienzulagen. Die Kinderzulage beträgt neu CHF 225 pro Monat und die Ausbildungszulage CHF 280 pro Monat. Diese Anpassung soll Familien finanziell entlasten und die Kaufkraft angesichts steigender Lebenshaltungskosten stärken. Der Kanton Thurgau hat diese Erhöhungen beschlossen, um die Mindestansätze des Bundes zu übertreffen und eine faire Unterstützung zu gewährleisten.

Wie hoch sind die Familienzulagen im Kanton Thurgau im Jahr 2026?

Im Kanton Thurgau betragen die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge neu CHF 225 für die Kinderzulage und CHF 280 für die Ausbildungszulage pro Monat. Diese Beträge gelten für alle Anspruchsberechtigten, die im Kanton Thurgau wohnen oder arbeiten. Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen für den Bezug zu prüfen, da diese je nach Erwerbsstatus (Arbeitnehmer, Selbstständige, Nichterwerbstätige) variieren können. Dein Arbeitgeber oder die kantonale Familienausgleichskasse kann dir hierzu detaillierte Auskunft geben.

Wer hat Anspruch auf Familienzulagen im Kanton Thurgau?

Anspruch auf Familienzulagen im Kanton Thurgau haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende und unter bestimmten Bedingungen auch Nichterwerbstätige. Für Kinder wird die Kinderzulage bis zum 16. Lebensjahr gezahlt, für Kinder in Ausbildung die Ausbildungszulage bis zum 25. Lebensjahr. Es ist wichtig, dass das Kind in der Schweiz oder im Ausland lebt und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Der Anspruch muss aktiv bei der zuständigen Familienausgleichskasse oder über den Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Gibt es Geburtszulagen im Kanton Thurgau?

Nein, im Kanton Thurgau sind keine Geburtszulagen vorgesehen. Dies unterscheidet den Thurgau von einigen anderen Schweizer Kantonen, die eine einmalige Leistung zur Geburt eines Kindes ausrichten. Trotzdem erhalten Familien im Thurgau ab dem Geburtsmonat des Kindes die reguläre Kinderzulage, die ab 2026 CHF 225 pro Monat beträgt. Zusätzlich besteht Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung, die einen Teil des Erwerbseinkommens während des Mutterschaftsurlaubs ersetzt und über die Erwerbsersatzordnung (EO) abgewickelt wird.

Wie kann ich Familienzulagen im Thurgau beantragen?

Die Beantragung der Familienzulagen im Thurgau erfolgt primär über deinen Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer füllst du das entsprechende Formular aus und reichst es zusammen mit den notwendigen Belegen (z.B. Geburtsurkunde) bei deinem Arbeitgeber ein, der es an die Familienausgleichskasse (FAK) weiterleitet. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige stellen den Antrag direkt bei ihrer zuständigen FAK. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten. Rückwirkende Anträge sind bis zu fünf Jahre möglich.

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✅ Fazit: Deine Familienzulagen 2026 im Thurgau sichern

Die Familienzulagen Thurgau 2026 Beträge sind eine unverzichtbare Unterstützung für Familien im Kanton. Mit der Erhöhung der Kinderzulage auf CHF 225 und der Ausbildungszulage auf CHF 280 pro Monat ab dem 1. Januar 2026 wird die finanzielle Last für Eltern spürbar reduziert. Es ist entscheidend, dass du deine Ansprüche kennst und die Familienzulagen aktiv beantragst, um die dir zustehende Unterstützung voll auszuschöpfen. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber oder der kantonalen Familienausgleichskasse über alle Details und sorge dafür, dass dein Familienbudget optimal entlastet wird.

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