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Stipendien Thurgau beantragen: Fristen, Unterlagen und Berechnung

Symbolbild: Jugendliche beantragt mit ihrer Mutter ein Stipendium

Stipendien im Thurgau beantragen geht online über den Digitalen Schalter des Kantons. Die Fristen sind der 15. November für das Herbstsemester und der 15. Mai für das Frühlingssemester. Ist das Gesuch vollständig, entscheidet die Abteilung Ausbildungsbeiträge in der Regel innert 4 bis 8 Wochen. Seit dem Ausbildungsjahr 2025/26 werden die Beträge an die Teuerung angepasst.

Kurz zusammengefasst: Wer im Thurgau Stipendien beantragen will, reicht das Gesuch online über schalter.tg.ch ein – bis 15. November (Herbstsemester) oder 15. Mai (Frühlingssemester). Gefördert wird vor allem die erste Ausbildung nach der obligatorischen Schule, in der Regel Vollzeit und mindestens ein Jahr lang; für eine Zweitausbildung gibt es meist Darlehen. Wie viel es gibt, ergibt eine Defizitrechnung, die stark von der finanziellen Lage der Eltern abhängt.

Stand: 26. September 2026

📋 Das Wichtigste in Kürze

  • Gesuch online über den Digitalen Schalter, vorher Quick-Check möglich
  • Fristen: 15. November (Herbstsemester), 15. Mai (Frühlingssemester)
  • Erstausbildung: Stipendien; Zweitausbildung: in der Regel Darlehen
  • Entscheid meist 4 bis 8 Wochen nach vollständigem Gesuch
  • Seit 1. August 2025 Anpassung an die Teuerung

🎓 Wer bekommt Stipendien im Thurgau?

Der Kanton unterstützt vor allem Vollzeitausbildungen, die mindestens ein Jahr dauern. Für die erste Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit – etwa Berufslehre, Mittelschule, Fachhochschule oder Universität – gibt es Stipendien, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Für eine Zweitausbildung gewährt der Kanton in der Regel Darlehen.

Zuständig ist grundsätzlich der Kanton, in dem die Eltern ihren Wohnsitz haben – so regelt es das interkantonale Stipendien-Konkordat. 2023 erhielten im Thurgau 1’113 Personen ein Stipendium, darunter 288 in einer Berufslehre, 263 an Fachhochschulen und 195 an Universitäten.

🧮 Wie viel Stipendium gibt es?

Die Höhe wird zwingend mit einer Defizitrechnung ermittelt: Den anerkannten Ausbildungs- und Lebenskosten wird gegenübergestellt, was die Person selbst verdient und was die Eltern nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen können. Bleibt ein Defizit, ist das der Stipendienanspruch – bis zu den Höchstbeträgen nach § 8 des Stipendiengesetzes.

Seit dem Ausbildungsjahr 2025/26 passt der Kanton die Beträge an die Teuerung an. Er hat die anrechenbaren Ausbildungskosten erhöht und die Skala für den Elternbeitrag angepasst. Das Stipendienvolumen steigt dadurch um rund 500’000 Franken pro Jahr, mittelfristig auf knapp 8 Millionen Franken.

📋 Gesuch einreichen: Schritt für Schritt

Mach zuerst den Quick-Check auf dem Digitalen Schalter – er zeigt, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist. Dann füllst du das Online-Formular aus; du kannst jederzeit unterbrechen und später weiterarbeiten. Diese Unterlagen werden verlangt:

Unterlage Hinweis
AHV-Nummer und IBAN für die Auszahlung
Lehrvertrag oder Schulbestätigung Nachweis der Ausbildung
Aktuelle Steuerveranlagungen der gesuchstellenden Person und der Eltern
Kontoauszüge Nachweis des eigenen Vermögens
Rechnungen für Schulgeld falls vorhanden
Belege für Kinderbetreuung falls vorhanden
Aktueller Mietvertrag bei eigener Wohnung
IV- oder EL-Verfügungen falls vorhanden

Quelle: Digitaler Schalter Kanton Thurgau, Stipendium beantragen.

📅 Fristen: 15. November (Herbstsemester) · 15. Mai (Frühlingssemester)
→ Stipendium beantragen auf schalter.tg.ch
⏱️ Bearbeitung: meist 4 bis 8 Wochen ab vollständigem Gesuch
☎️ Kontakt: Abteilung Ausbildungsbeiträge, 058 345 58 38, Grabenstrasse 11, Frauenfeld
🕐 Telefon: Mo–Fr 8–11.30 Uhr, Di zusätzlich 13.30–16.30 Uhr
⚠️ Wichtig: Reiche das Gesuch vollständig ein. Die Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen beginnt erst, wenn alle Beilagen vorliegen.

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❓ Häufige Fragen zu Stipendien im Thurgau

Bis wann muss ich das Stipendiengesuch einreichen?

Für das Herbstsemester bis 15. November, für das Frühlingssemester bis 15. Mai.

Wie beantrage ich ein Stipendium im Thurgau?

Online über den Digitalen Schalter des Kantons (schalter.tg.ch). Vorher hilft ein Quick-Check abzuschätzen, ob ein Anspruch besteht.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel 4 bis 8 Wochen, sobald das Gesuch mit allen Beilagen vollständig ist.

Gibt es Stipendien für eine Zweitausbildung?

Für eine Zweitausbildung gewährt der Kanton in der Regel Darlehen statt Stipendien.

Muss ich ein Stipendium zurückzahlen?

Nein. Stipendien sind nicht rückzahlbare Beiträge. Darlehen hingegen müssen zurückbezahlt werden.

🏁 Fazit: Frist eintragen, Quick-Check machen

Wer im Thurgau Stipendien beantragen will, braucht vor allem die Steuerunterlagen der Eltern und muss die Frist einhalten: 15. November oder 15. Mai. Mach zuerst den Quick-Check und reiche das Gesuch vollständig ein – dann liegt der Entscheid meist nach 4 bis 8 Wochen vor.

🔎 Quellen und Stand

Stand: 26.09.2026. Preise und Zeiten können sich ändern – verbindlich sind die Seiten der Anbieter.

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