Die Schweizer Steuererklärung bietet Eltern zahlreiche Abzugsmöglichkeiten – die leider nicht immer genutzt werden.
1. Kinderabzug
Pro Kind unter 18 Jahren können je nach Kanton CHF 6’000–9’000 abgezogen werden. Im Thurgau: CHF 9’000 kantonaler Kinderabzug.
2. Kita- und Fremdbetreuungsabzug
Kita-Kosten bis CHF 25’100 pro Kind und Jahr (Bundessteuer). Kantonal im Thurgau: bis CHF 10’100.
3. Versicherungsabzug für Kinder
Krankenkassenprämien und Lebensversicherungsprämien für Kinder können anteilig abgezogen werden.
4. Unterstützungsabzug Kinder in Ausbildung
Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren in Ausbildung, die man finanziell unterstützt.
5. Gesundheitskosten Kinder
Kieferorthopädie, Brillen, nicht von der Kasse gedeckte Behandlungen – alles abzugsfähig als Krankheitskosten, soweit es den Selbstbehalt übersteigt.

