Stand der Angaben: 18. August 2026
Der Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz ist ein wichtiger Posten in der Steuererklärung vieler Familien. Er ermöglicht es dir, die Kosten für externe Kinderbetreuung von deinem steuerbaren Einkommen abzuziehen und so deine Steuerlast zu senken. Als Vater weiss ich, wie schnell die Ausgaben für Kita, Tagesfamilie oder Hort in die Höhe schnellen können – gerade hier in der Ostschweiz, wo die Lebenshaltungskosten generell hoch sind.
- Bundessteuer: Maximaler Abzug CHF 25’000 pro Kind seit 2023.
- Kantonssteuern: Höchstbeträge variieren stark, z.B. Zürich und Luzern ebenfalls CHF 25’000 (ab 2024).
- Bedingungen: Abzug nur bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit beider Elternteile (oder Alleinerziehende).
- Alter: Kinder bis zum 14. Lebensjahr (in manchen Kantonen bis 16. J.) abzugsfähig.
- Belege: Sämtliche Rechnungen und Betreuungsverträge müssen aufbewahrt werden.
Hannes Nagel, Autor: „Als Vater mit Blick aufs Familienbudget habe ich mir den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz genau angeschaut. Wer die kantonalen Unterschiede kennt und alle Belege sauber einreicht, kann in unserer Region viel Geld sparen. Die jährliche Optimierung ist ein Muss, um das Familienbudget zu entlasten.“
📋 Was ist der Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz?
Der Fremdbetreuungsabzug, auch Kinderdrittbetreuungskostenabzug genannt, ist ein Steuerabzug in der Schweiz, der es Eltern ermöglicht, die Kosten für die externe Betreuung ihrer Kinder von ihrem steuerbaren Einkommen abzuziehen. Dieser Abzug soll Familien finanziell entlasten, die aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf externe Betreuungsangebote angewiesen sind. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und die finanzielle Belastung, die mit der Kinderbetreuung einhergeht, zu mindern. Grundsätzlich sind alle Ausgaben abzugsfähig, die für die Betreuung eines Kindes durch Dritte entstehen. Dazu gehören Kosten für Kindertagesstätten (Kitas), Horte, Tagesfamilien, Mittagstische, Nachmittagsbetreuungen oder auch Ferienlager. Wichtig ist, dass diese Betreuung notwendig ist, weil die Eltern (oder der alleinerziehende Elternteil) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in Ausbildung befinden oder erwerbsunfähig sind. Die genauen Bedingungen und die Höhe des maximalen Abzugs unterscheiden sich jedoch je nach Steuerstufe – also zwischen der direkten Bundessteuer und den jeweiligen Kantons- und Gemeindesteuern.📊 Die aktuelle Rechtslage: Bundessteuer vs. Kantonssteuern 2026
Die Schweiz zeichnet sich durch ein föderalistisches Steuersystem aus, was bedeutet, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden eigene Steuergesetze und Abzugsregelungen haben. Dies führt dazu, dass der Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz auf Bundesebene anders geregelt ist als auf kantonaler und kommunaler Ebene. Es ist essenziell, diese Unterschiede zu kennen, um alle Abzugsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.Direkte Bundessteuer: Der Abzug von CHF 25’000
Bis Ende 2022 betrug der maximale Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer lediglich CHF 10’100 pro Kind und Jahr. Per 1. Januar 2023 wurde dieser Höchstabzug jedoch massiv erhöht. Seitdem können Eltern deutlich mehr abziehen: Der Höchstbetrag wurde 2023 auf CHF 25’000 angehoben und seither der Teuerung angepasst – für die Steuerperiode 2026 sind es CHF 25’800 pro Kind und Jahr. Diese Erhöhung ist eine erhebliche Entlastung für viele Familien und gilt rückwirkend für die Steuererklärung 2023, die 2024 eingereicht wird, sowie für die kommenden Jahre, einschliesslich 2026. Es ist eine der wichtigsten Neuerungen im Schweizer Steuerrecht der letzten Jahre und stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.Kantons- und Gemeindesteuern: Grosse Unterschiede
Während der Bund eine einheitliche Regelung für den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz getroffen hat, handhaben die Kantone die Kinderbetreuungskosten unterschiedlich. Jeder Kanton legt seine eigenen Höchstgrenzen fest, die von CHF 3’000 bis zu CHF 25’000 oder sogar unbegrenzt reichen können. Es lohnt sich also, die spezifischen Bestimmungen deines Wohnkantons genau zu prüfen. Einige Kantone haben sich der Bundesregelung angepasst oder planen dies. So hat beispielsweise der Kanton Zürich den maximal absetzbaren Betrag für die Fremdbetreuung von Kindern für die Staats- und Gemeindesteuern ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls von CHF 10’100 auf CHF 25’000 erhöht. Dies bedeutet, dass der höhere Abzug erstmals in der Steuererklärung 2024 geltend gemacht werden kann. Auch der Kanton Luzern gewährt einen hohen Abzug, während andere Kantone noch bei tieferen Werten liegen. Für Familien in der Ostschweiz ist es besonders wichtig, die kantonalen Regelungen des Thurgaus, St. Gallens, Appenzells und Schaffhausens zu kennen. Diese können sich von den grossen Städten wie Zürich oder Genf deutlich unterscheiden.| Kanton | Max. Abzug Kantons-/Gemeindesteuern (pro Kind) | Gültig ab Steuerperiode |
|---|---|---|
| Thurgau | CHF 10’000 (Stand 2026) | 2009 |
| Zürich | CHF 25’000 | 2024 |
| St. Gallen | CHF 10’000 (Stand 2026) | 2009 |
| Luzern | CHF 25’000 | 2024 |
| Aargau | CHF 10’000 (Stand 2026) | 2009 |
Quelle: Kantonale Steuerämter, Stand Ende 2025. Bitte beachte, dass sich die Beträge ändern können und die aktuellen Werte auf den jeweiligen kantonalen Websites zu prüfen sind.
💰 Welche Kosten sind abzugsfähig für den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz?
Nicht alle Ausgaben, die du für deine Kinder tätigst, sind steuerlich abzugsfähig. Der Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz ist spezifisch für die Kosten der externen Kinderbetreuung vorgesehen. Hier eine Übersicht der gängigsten abzugsfähigen Kostenarten:- Kindertagesstätten (Kitas) und Krippen: Die wohl häufigsten Posten, die Eltern abziehen können.
- Horte und Mittagstische: Für Schulkinder, die nach dem Unterricht betreut werden.
- Tagesfamilien/Tagesmütter: Wenn dein Kind in einer externen Familie betreut wird.
- Spielgruppen: Sofern die Betreuung aufgrund von Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern notwendig ist. Dies ist besonders im Aargau und anderen Kantonen relevant, wo Spielgruppenkosten oft diskutiert werden.
- Ferienlager und Sportcamps: Wenn diese einen Betreuungscharakter haben und nicht primär Freizeitaktivitäten sind. Wichtig ist hier die Abgrenzung zur reinen Freizeitgestaltung.
- Privatpersonen: Die Kosten für eine externe Nanny oder Babysitterin können ebenfalls abgezogen werden, sofern ein formeller Arbeitsvertrag besteht und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet werden. Schwarzarbeit ist selbstverständlich nicht abzugsfähig und strafbar.
Das Alter des Kindes spielt eine Rolle
Der Abzug ist in der Regel auf Kinder bis zu einem bestimmten Alter beschränkt. Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen gilt der Abzug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Einige Kantone, wie beispielsweise der Kanton Thurgau, erweitern dies auf Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie noch in Ausbildung sind. Überprüfe hierzu die spezifischen Bestimmungen deines Kantons. Das Alter des Kindes zum Ende der Steuerperiode ist dabei massgebend.
✅ Wichtige Bedingungen für den Fremdbetreuungsabzug
Damit du den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz geltend machen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen weitgehend ähnlich, aber es gibt Nuancen, die du beachten solltest:Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit
Der Abzug ist nur zulässig, wenn die Betreuung aufgrund der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person(en) notwendig ist. Das bedeutet:- Ehepaare: Beide Elternteile müssen erwerbstätig sein, sich in Ausbildung befinden oder erwerbsunfähig sein. Es genügt nicht, wenn nur ein Elternteil diese Voraussetzungen erfüllt und der andere zu Hause bleibt.
- Alleinerziehende: Hier muss der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sein.
- Mindestpensum: Einige Kantone verlangen ein Mindestpensum für die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, damit der Abzug gewährt wird. Dies ist jedoch nicht die Regel.
Belegepflicht und Dokumentation
Für jeden Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz musst du die entsprechenden Belege in deiner Steuererklärung vorlegen können. Dazu gehören:- Rechnungen der Kita, des Hortes oder der Tagesfamilie
- Betreuungsverträge
- Lohnausweise für angestellte Nannys oder Babysitterinnen (inkl. Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge)
🔍 Sonderfälle und Ausnahmen beim Fremdbetreuungsabzug
Das Steuerrecht kennt immer auch Sonderfälle. Für den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz gibt es einige spezifische Situationen, die du kennen solltest, um keine Abzugsmöglichkeiten zu verpassen oder Fehler zu vermeiden.Kinderbetreuung durch Grosseltern und andere Verwandte
Wie bereits erwähnt, ist die Betreuung durch eigene Grosseltern oder andere nahe Verwandte grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, es handelt sich um ein formelles Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, die Grosseltern müssen als Angestellte der Eltern gelten, einen Arbeitsvertrag haben, Lohn erhalten und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden. Dieser Weg ist administrativ anspruchsvoll und wird von den Steuerbehörden genau geprüft. In der Praxis wird die unentgeltliche Betreuung durch Grosseltern daher selten steuerlich geltend gemacht.Ausbildungskosten für Kinder
Neben den Fremdbetreuungskosten gibt es auch den allgemeinen Kinderabzug sowie in einigen Kantonen spezielle Abzüge für Ausbildungskosten der Kinder. Diese sind vom Fremdbetreuungsabzug zu unterscheiden. Ausbildungskosten können beispielsweise Schulgelder für Privatschulen oder Studiengebühren sein, die nicht direkt der Betreuung dienen. Der Kanton Zürich beispielsweise kennt neben dem Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auch einen separaten Ausbildungsabzug für Kinder in der Höhe von CHF 3’000 pro Kind. Informiere dich auf der Website deines Kantons, welche weiteren Abzüge für Kinder in Ausbildung möglich sind.Getrennte oder geschiedene Eltern
Bei getrennten oder geschiedenen Eltern kann der Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz nur von dem Elternteil geltend gemacht werden, der die Betreuungskosten tatsächlich trägt und bei dem das Kind steuerlich abzugsfähig ist (meist der Elternteil, der die Kinderzulagen erhält). Bei alternierender Obhut (Wechselmodell) ist es wichtig, die Kosten transparent aufzuteilen und dies in der Steuererklärung entsprechend zu deklarieren. Eine klare Vereinbarung zwischen den Eltern über die Aufteilung der Kosten und Abzüge ist hier von Vorteil.📈 So optimierst du deinen Fremdbetreuungsabzug
Um das Maximum aus dem Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz herauszuholen und deine Steuerlast effektiv zu senken, sind einige strategische Schritte und eine sorgfältige Vorbereitung notwendig.Frühzeitig planen und Belege sammeln
Beginne frühzeitig im Jahr, alle Rechnungen und Quittungen für Kinderbetreuungskosten zu sammeln. Lege einen Ordner oder eine digitale Ablage speziell dafür an. Dazu gehören nicht nur die monatlichen Kita-Rechnungen, sondern auch Belege für Ferienlager oder spezielle Betreuungsangebote. Ohne vollständige und nachvollziehbare Belege können die Abzüge nicht geltend gemacht werden. Achte darauf, dass die Rechnungen alle notwendigen Informationen wie Name des Kindes, Zeitraum der Betreuung und Betrag enthalten.Steuererklärung korrekt ausfüllen
Der Fremdbetreuungsabzug wird in der Steuererklärung unter einem spezifischen Punkt deklariert, oft unter «Kinderabzüge» oder «Abzüge für Kinderdrittbetreuung». Achte darauf, dass du die Kosten nicht mit anderen Kinderabzügen (wie dem allgemeinen Kinderabzug oder dem Ausbildungsabzug) verwechselst. Viele Steuerprogramme und Online-Tools helfen dir dabei, die Beträge an der richtigen Stelle einzutragen. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick in die Wegleitung deines kantonalen Steueramtes oder die Nutzung einer Steuersoftware.Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Gerade bei komplexeren Familiensituationen, hohen Betreuungskosten oder wenn du unsicher bist, welche Kosten abzugsfähig sind, kann sich die Konsultation einer Steuerfachperson lohnen. Ein Experte kann dir helfen, alle Abzugsmöglichkeiten zu identifizieren, Fallstricke zu vermeiden und die Steuererklärung korrekt auszufüllen. Die Kosten für eine solche Beratung sind oft geringer als die potenziellen Steuereinsparungen, die du sonst verpassen würdest. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich die Investition in professionelle Hilfe schnell amortisiert.📈 Entdecke weitere Finanztipps für deine Familie
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→ Alle Finanz- & FördertippsDer aktuelle Stand für die Steuerperiode 2026
Bei diesem Abzug kursieren im Netz drei verschiedene Zahlen, und alle drei waren einmal richtig. Deshalb hier die Einordnung mit Jahreszahl:
| Zeitraum | Höchstabzug Bund |
|---|---|
| bis Ende 2022 | CHF 10’100 pro Kind |
| ab 2023 | CHF 25’000 pro Kind |
| Steuerperiode 2026 | CHF 25’800 pro Kind |
Massgebend ist Art. 33 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Der Betrag wird periodisch der Teuerung angepasst – wer einen Ratgeber liest, der CHF 10’100 als aktuellen Wert nennt, liest einen Text von vor 2023. Die verbindlichen Angaben stehen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Die Höchstbeträge in der Ostschweiz
Kanton und Bund rechnen getrennt, und die kantonalen Grenzen liegen fast überall tiefer als die des Bundes. Für unsere Region heisst das: Du deklarierst zweimal unterschiedliche Beträge.
Beim Kinderabzug – nicht zu verwechseln mit dem Betreuungsabzug – gilt für 2026: Bund CHF 6’800, Thurgau CHF 7’000, St. Gallen CHF 7’200, in St. Gallen zusätzlich CHF 10’200 für Kinder in Ausbildung. Die für dich geltenden Höchstbeträge bei der Fremdbetreuung stehen in der Wegleitung zur Steuererklärung deines Kantons; im Thurgau ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.
Drei Punkte, an denen es in der Praxis scheitert:
- Verpflegungskosten gehören nicht dazu. Krippen weisen sie meist separat aus – wer die Gesamtrechnung deklariert, riskiert eine Kürzung.
- Der Abzug endet mit dem 14. Geburtstag des Kindes.
- Beide Elternteile müssen erwerbstätig, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sein. Ohne diesen Zusammenhang gibt es den Abzug nicht.
Den Überblick über alle Abzüge für Familien findest du unter Steuerabzüge für Familien.
❓ Häufige Fragen zum Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz
Kann man Kinderbetreuung von der Steuer absetzen in der Schweiz?
Ja, in der Schweiz kannst du Kosten für die externe Kinderbetreuung von der Steuer absetzen. Dies ist durch den Fremdbetreuungsabzug Steuern Schweiz möglich. Die Regelungen wurden 2023 für die direkte Bundessteuer und in vielen Kantonen wie Zürich ab 2024 deutlich verbessert. Wichtig ist, dass die Betreuung aufgrund deiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung notwendig ist und du alle Belege sorgfältig aufbewahrst. Die genauen Höchstgrenzen variieren zwischen Bund und Kantonen.
Wie hoch ist der maximale Abzug für fremdbetreute Kinder in Zürich?
Ab dem 1. Januar 2024 wurde der maximal absetzbare Betrag für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Zürich von CHF 10’100 auf CHF 25’000 erhöht. Dies bedeutet eine Angleichung an den Bundesabzug und ist eine erhebliche Entlastung für Zürcher Familien. Der höhere Abzug kann erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2024 geltend gemacht werden, die 2025 eingereicht wird. Es ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton Zürich.
Sind Kinderzulagen in der Schweiz steuerpflichtig?
Ja, Familien- und Kinderzulagen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerbar. Das bedeutet, sie müssen in deiner Steuererklärung als Einkommen deklariert werden. Sofern diese Zulagen nicht bereits in deinem Lohnausweis enthalten sind, deklarierst du sie in der Regel unter Ziffer 3.4 deiner Steuererklärung. Es ist wichtig, dies nicht zu vergessen, da die Nichtdeklaration als Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Auch wenn es sich um eine Form der finanziellen Unterstützung handelt, sind die Zulagen nicht von der Einkommenssteuer befreit.
Wie hoch ist der aktuelle Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf Bundesebene?
Der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer wurde per 1. Januar 2023 von CHF 10’100 auf CHF 25’000 pro Kind und Jahr erhöht. Dieser maximale Betrag kann für die Steuererklärung 2023 (und folgende) geltend gemacht werden. Diese Anpassung ist eine deutliche Verbesserung und entlastet Familien schweizweit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Betrag nur für die direkte Bundessteuer gilt und die kantonalen Höchstgrenzen davon abweichen können.
Kann ich Spielgruppenkosten steuerlich abziehen?
Ja, in vielen Kantonen können Spielgruppenkosten als Teil des Fremdbetreuungsabzugs Steuern Schweiz geltend gemacht werden, sofern die Betreuung aufgrund der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern notwendig ist. Die genaue Handhabung kann jedoch kantonal unterschiedlich sein. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien deines Wohnkantons zu prüfen. Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege der Spielgruppe sorgfältig auf, da sie für die Steuererklärung als Nachweis dienen.


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