Familienzulagen sind in der Schweiz ein wichtiges Instrument zur finanziellen Entlastung von Familien. Viele Eltern wissen nicht genau, was ihnen zusteht. Dieser Überblick schafft Klarheit.
Kinderzulage 2026
Die Kinderzulage wird für Kinder bis 16 Jahre ausbezahlt. Gesetzlicher Mindestbetrag: CHF 215 pro Monat. Ostschweiz:
Thurgau: CHF 230 / Monat
St. Gallen: CHF 230 / Monat
Appenzell AR: CHF 230 / Monat
Ausbildungszulage 2026
Für Kinder in Ausbildung (16–25 Jahre). Mindestens CHF 268, in der Ostschweiz meist CHF 280–300 pro Monat.
Geburtszulage
Im Kanton Thurgau: einmalig CHF 1’000 pro Kind.
Wer hat Anspruch?
Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in der Schweiz sowie Selbstständigerwerbende mit AHV-Beitragspflicht.
So beantragen
Arbeitnehmer: beim Arbeitgeber beantragen. Selbstständige: direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse.
FAQ
Muss ich Familienzulagen versteuern? Ja, sie gelten als Einkommen. Gleichzeitig gibt es einen Kinderabzug der die Last reduziert.

